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Mercedes Abgasskandal - Schadenersatz nach BGH-Urteil VIa ZR 1031/22

10. Juli 2023 | rund ums Auto
Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat. Es muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtert.

Geklagt hatte der Käufer eines Mercedes C 220 d mit Dieselmotor der Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Modell unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen, u.a. die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) und ein Thermofenster bei der Abgasreinigung. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für das Modell liegt nicht vor.

Während die Klage in erster Instanz Erfolg hatte, wies das OLG Stuttgart sie im Berufungsverfahren ab. Dies begründete das OLG damit, dass Mercedes keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB nachzuweisen sei. Der Kläger habe keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Verhalten von Repräsentanten des Autoherstellers vorgetragen.

Der BGH kippte das Urteil. Denn das OLG habe zu Unrecht eine Haftung von Mercedes wegen Fahrlässigkeit gemäß § 823 BGB ausgeschlossen. Das OLG müsse den Fall neu entscheiden und dabei berücksichtigen, dass die Tatbestandswirkung einer EG-Typengenehmigung einem Anspruch auf Schadenersatz – auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung – nicht entgegensteht.

Ebenfalls mit Urteil vom 26. Juni 2023 hatte der BGH hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen bei einem VW Passat schon deutlich gemacht, dass die Typengenehmigung lediglich bescheinigt, dass das Fahrzeug den vom Hersteller gemachten Angaben entspricht. Dies sage jedoch nichts darüber aus, ob der Hersteller Abschalteinrichtungen gegenüber der Zulassungsbehörde ganz oder teilweise verschwiegen habe (Az.: VIa ZR 335/21). „Autohersteller wie VW oder Mercedes können sich somit nicht darauf zurückziehen, dass die Typengenehmigung erteilt wurde. Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung können trotzdem bestehen, wie der BGH klarmachte“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Stuttgart muss nun feststellen, ob in dem Mercedes des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung bestehen. Liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, muss Mercedes beweisen, dass weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt wurde. Dieser Nachweis dürfte schwer zu führen sein.

Bei einer fahrlässigen Schädigung haben die Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens. Das heißt, er kann das Auto behalten und erhält zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zurück. Nutzungsvorteile, wie die gefahrenen Kilometer, werden erst dann angerechnet, wenn sie zusammen mit dem Restwert den Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen. Bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung besteht Anspruch auf den sog. großen Schadenersatz. Dann gibt der Kläger das Auto zurück und erhält im Gegenzug den Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Rechtsanwalt Gisevius: „Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit bieten sich insbesondere bei Abschalteinrichtungen wie dem weit verbreiteten Thermofenster an, da sich Vorsatz hier nur schlecht nachweisen lässt. Bei anderen illegalen Abschalteinrichtungen kann auch weiterhin auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, sprich auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt werden.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

 

 

 

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